Interessiert an einem Bachelorstudium in Informatik und Kommunikationssysteme? Auf dieser Seite sind die je nach Vorbildung geltenden Zulassungsbedingungen aufgeführt. Für weitere Informationen steht das Studiensekretariat gerne zur Verfügung.

Isc Admission


Der direkte Zugang zum Studium ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • EFZ in einem dem Studienbereich verwandten Beruf (siehe Liste)
  • abgeschlossene Berufsmaturität

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Für Interessierte mit einem EFZ, das auf obiger Liste nicht aufgeführt ist, gelten folgende Zulassungsbedingungen:

Mehr dazu: Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Ingenieurwesen und Architektur


Zulassungsbedingungen: 

Mehr dazu: Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Ingenieurwesen und Architektur


Mit FMS-Ausweis und Fachmaturität: 

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Mit FMS-Ausweis und EFZ:

  • mit einem EFZ in einem mit der Studienrichtung verwandten Beruf (siehe Liste) ist der direkte Zugang möglich;
  • mit einem EFZ in einem anderen Bereich wird eine einjährige Arbeitswelterfahrung im Bereich der gewählten Studienrichtung (Passerelle oder Praktikum) vorausgesetzt.

Mehr dazu: Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Ingenieurwesen und Architektur


Mit einem Diplom einer höheren Fachschule (HF): 

  • mit einem HF-Diplom in einem mit der gewählten Studienrichtung verwandten Beruf ist der direkte Zugang möglich;
  • mit einem HF-Diplom in einem anderem Bereich wird eine einjährige Arbeitswelterfahrung im Bereich der gewählten Studienrichtung (Passerelle oder Praktikum) vorausgesetzt.

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Für Interessierte mit einem anderen Abschluss gelten folgende Zulassungsbedingungen: 

  • Zulassung sur Dossier ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, unter der Voraussetzung, dass die Kandidatin oder der Kandidat im Verlauf der beruflichen Laufbahn die Fähigkeiten und Kompetenzen erworben hat, die den erforderlichen Abschlüssen entsprechen.
  • einjährige Arbeitswelterfahrung in enger Verbindung mit der gewählten Studienrichtung
  • Bestehen der Aufnahmeprüfung

Mehr dazu: Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Ingenieurwesen und Architektur


Für Interessierte mit einem ausländischen Abschluss gelten folgende Zulassungsbedingungen:

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Ergänzungsprüfung der schweizerischen Hochschulen (ECUS)

  • Die ECUS-Website enthält alle wichtigen Informationen zur Prüfung (Inhalt, Ort, Datum, Kosten).
  • Prüfungsperiode: August 2025
  • Folgende fünf Fächer werden geprüft: Französisch, Mathematik, Geschichte, Englisch und Physik (Pflichtwahlfach).

Anmeldung

Anmeldeformular


Wichtige Daten

31.03.2025
Einschreibefrist für Kandidierende mit ausländischem Abschluss und Sur-Dossier-Anfragen
15.05.2025
Einschreibefrist für die Passerelle (für einen Bachelor-Studienbeginn im Jahr 2026)
27.05.2025
Aufnahmeprüfung (sur-Dossier-Anfragen)
31.05.2025
Einschreibefrist für Kandidierende mit einem Schweizer Abschluss


Nach Ablauf der angegebenen Frist ist eine Anmeldung möglich, sofern es noch freie Plätze gibt.