Mit der "Verordnung über kantonale Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie" des Freiburger Staatsrates hat die HTA-FR ihre Schutzmassnahmen für den Beginn des neuen Schuljahres in Kraft gesetzt.

Die Hygiene- und Abstandsregeln werden ausgehängt und müssen eingehalten werden. Auf dem Gelände der HTA-FR gilt Maskenpflicht, ausgenommen in Situationen ohne Fortbewegung, in denen ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann; z.B. in Kursen oder Sitzungen.

Unterricht

Ab dem Herbstsemester wird der Unterricht im Prinzip im Präsenzmodus mit Maske durchgeführt, oder ohne Maske, wenn der Abstand von 1,5 m zwischen den einzelnen Personen gewährleistet werden kann. Wenn die Kapazität der Räumlichkeiten die Wahl zwischen Präsenzunterricht oder Fernunterricht erfordert, wird dem Präsenzunterricht für Kurse, Labors und Prüfungen im ersten Studienjahr Vorrang gegeben. Je nach Räumlichkeiten und Klassengrösse werden bestimmte Kurse im Mix-Modus durchgeführt; d.h. ein Teil der Klasse im Präsenzmodus und ein Teil im Fernunterricht.

Kontaktadressen für Fragen und mehr Infos

Das Personal der HTA-FR engagiert sich, um die Lehr- und Forschungsaktivitäten bestmöglichst zu gewährleisten.

31. August 2020