Ausbildungskosten
Ausbildungskosten Bachelor HTA-FR
Einschreibegebühr
CHF 150.- >> einmalig
Fällig bei der Einschreibung; wird nicht zurückerstattet.
Studiengebühren - Schweizer
CHF 700.- >> pro Semester
Für alle eingeschriebenen Studierenden, unabhängig von Wohnort und Anzahl belegter Kurse.
Für bewilligte Urlaubssemester kann dieser Betrag auf CHF 150 reduziert werden.
Studiengebühren - Ausländer
CHF 1050.- >> pro Semester
Für ausländische Studierende, die zum Zeitpunkt der Immatrikulation ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in der Schweiz haben
Die Unterscheidung der Qualifikation „Schweizer“ oder „Ausländer“ basiert auf den in der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) festgelegten Grundsätzen.
Für Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit wird der provisorische Betrag der Gebühr[1] bei der Rechnungsstellung für das Herbstsemester 2025-2026 übermittelt. Dieser Betrag wird bestätigt oder angepasst, sobald die Angaben zur Immatrikulation von der HES-SO validiert worden sind.
[1] Eine Korrektur der Studiengebühren kann nach der endgültigen Festlegung des FHV-Status vorgenommen werden.
Beitrag an die Informatikkosten
CHF 100.- >> pro Semester
Ausgenommen Urlaubssemester und Austauschsemester
Material- und Exkursionskosten
CHF 3000.- >> für die ganze Ausbildung
oder CHF 500 >> pro Semester
Diese Kosten können je nach Studiengang und Semester sehr unterschiedlich ausfallen.
Beträge werden nicht zurückerstattet.
Alle Studierenden müssen im Besitz eines Laptops sein.
Ausbildungskosten BTS
Studiengebühren für Semester 1, 2, 5 und 6
CHF 500.- >> pro Semester
Studiengebühren für Semester 3 und 4
CHF 150.- >> pro Semester
während des Praktikums
Beitrag an die Informatikkosten
CHF 100.- >> pro Semester
für die Semester 1,2, 5 und 6
Material- und Exkursionskosten
CHF 3000.- >> für die ganze Ausbildung
ou CHF 500.- >> pro Semester
Diese Kosten können variieren.
Beträge werden nicht zurückerstattet.
Alle Studierenden müssen im Besitz eines Laptops sein.
Finanzielle Unterstützung
Befreiung von den Studiengebühren
Gemäss kantonaler Verordnung über die Studiengebühren können die (zukünftigen) Studierenden mit diesem Formular ein Gesuch um Befreiung von den Studiengebühren einreichen.
Stipendien des Kantons
Die Studierenden können ein Stipendium in ihrem Wohnkanton oder im Wohnkanton der Eltern oder gesetzlichen Vertreter beantragen.
Für Stipendiengesuche im Kanton Freiburg ist ein entsprechendes Formular auf der Website des Amt für Ausbildungsbeiträge (ABBA) verfügbar.
Stipendien der Gemeinden
Einzelne Gemeinden bieten eine finanzielle Unterstützung für Ausbildungen an.
Darlehen
Die Stiftung EDUCA SWISS bietet motivierten Personen eine kostenlose Begleitung bei der Planung und Budgetierung ihres Studiums sowie Ausbildungsdarlehen mit günstigen Zinssätzen an.»