Ausbildungskosten Bachelor HTA-FR

Einschreibegebühr

CHF 150.-  >> einmalig

Fällig bei der Einschreibung; wird nicht zurückerstattet.

Studiengebühren für Schweizer Studierende

CHF 700.-  >> pro Semester

Für alle eingeschriebenen Studierenden, unabhängig von Wohnort und Anzahl belegter Kurse.

Für bewilligte Urlaubssemester kann dieser Betrag auf CHF 150 reduziert werden.

Studiengebühren für ausländische Studierende

CHF 1050.-  >> pro Semester

Für ausländische Studierende, die zum Zeitpunkt der Immatrikulation ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in der Schweiz haben.

Die Qualifikation als „Schweizer“ bzw. „ausländische/r“ Student/in erfolgt nach den Grundsätzen der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV).

Für Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit wird für das Herbstsemester 2025-2026 zunächst eine provisorische Studiengebühr[1] in Rechnung gestellt. Sobald die Immatrikulationsangaben von der HES-SO validiert wurden, wird dieser vorläufige Betrag entweder bestätigt oder entsprechend angepasst.


[1] Nach der endgültigen Bestimmung des «FHV-Status» wird dieser Betrag wenn nötig angepasst.

Beitrag an die Informatikkosten

CHF 100.-  >> pro Semester

Ausgenommen Urlaubssemester und Austauschsemester

Material- und Exkursionskosten

CHF 3000.-  >> für die ganze Ausbildung

oder CHF 500 >> pro Semester

Diese Kosten können je nach Studiengang und Semester sehr unterschiedlich ausfallen.

Beträge werden nicht zurückerstattet.

Alle Studierenden, die zu Beginn des Semesters eingeschrieben sind, müssen die Semestergebühren auch dann bezahlen, wenn sie das Studium ordnungsgemäss abbrechen. Studierende, die ihr Studium innerhalb der ersten drei Wochen nach Semesterbeginn abbrechen, sind von den Semestergebühren befreit.

Die Semestergebühren werden jeweils im Oktober und April in Rechnung gestellt. Die Rechnung (mit QR-Code) sowie allfällige Zahlungserinnerungen werden an die Hochschul-E-Mail-Adresse der Studierenden gesendet.

Die verschiedenen Gebühren (für Studierende, Hörer/innen usw.) sind in der Verordnung über die Gebühren und Beiträge von Studierenden an der Fachhochschule Westschweiz//Freiburg aufgeführt.

Alle Studierenden müssen im Besitz eines Laptops sein.


Zulagen und Renten

In bestimmten Fällen besteht Anspruch auf Zulagen oder Renten. Studierende, deren Eltern unselbstständig erwerbstätig sind, erhalten bis zum vollendeten 25. Altersjahr Familienzulagen. Dafür ist eine Studienbestätigung der HTA-FR vorzulegen, die jeweils zu Semesterbeginn ausgestellt wird. 


Waisenrenten sowie AHV/IV-Kinderrenten (Zusatzrenten zur AHV- oder IV-Rente eines Elternteils) werden bis zum Studienabschluss oder spätestens bis zum vollendeten 25. Altersjahr ausgerichtet.


Finanzielle Unterstützung

Befreiung von den Studiengebühren

Gemäss kantonaler Verordnung über die Studiengebühren können die (zukünftigen) Studierenden mit diesem Formular ein Gesuch um Befreiung von den Studiengebühren einreichen.

Stipendien des Kantons

Die Studierenden können ein Stipendium in ihrem Wohnkanton oder im Wohnkanton der Eltern oder gesetzlichen Vertreter beantragen.

Für Stipendiengesuche im Kanton Freiburg ist ein entsprechendes Formular auf der Website des Amt für Ausbildungsbeiträge (ABBA) verfügbar.

Stipendien der Gemeinden

Einzelne Gemeinden bieten eine finanzielle Unterstützung für Ausbildungen an.

Darlehen

Die Stiftung EDUCA SWISS bietet motivierten Personen eine kostenlose Begleitung bei der Planung und Budgetierung ihres Studiums sowie Ausbildungsdarlehen mit günstigen Zinssätzen an.»

Rabatte für Studierende

Praktische Tipps

Budgetplanung

Damit das Studium reibungslos verläuft, ist eine sorgfältige Budgetplanung wichtig. Die Konsumentenorganisation «Fédération romande des consommateurs» bietet dazu eine Broschüre an und berät zudem in den Bereichen Versicherungen und Dienstleistungen.

FRC Fribourg 
Rue Saint-Pierre 2 
1700 Fribourg 
+41 26 322 28 40 
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