Die häufig gestellten Fragen sind nach Themen und Zielpublikum zusammengestellt. Studierende, künftige Studierende und Dozierende finden hier Antworten auf ihre Fragen.

Hier geht’s zu den FAQ

Zulassung und Anmeldung

Interessieren Sie sich für ein Studium an der HTA-FR? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um die Zulassung und die Anmeldung.

Die Anmeldung zum Bachelorstudium erfolgt über ein Online-Formular. Das Formular sowie Informationen zu den Zulassungsbedingungen der Studiengänge finden Sie über einen Klick auf untenstehende Schaltfläche.

Zulassung und Anmeldung

Studiengang Architektur: 31. März für Personen mit einem EFZ als Zeichner/in Fachrichtung Architektur (Studieninteressierten mit einem anderen EFZ wird nachdrücklich empfohlen, eine einjährige Arbeitswelterfahrung zu absolvieren). 

Studiengänge Bauingenieurwesen, Chemie, Elektrotechnik, Informatik und Kommunikationssysteme (IKS) und Maschinentechnik: 31. Mai

Müssen Sie vor dem Bachelorstudium eine einjährige Arbeitswelterfahrung (Praktikum oder Passerellen) absolvieren, gelten folgende Anmeldefristen:

Ingenieurstudiengänge

  • Passerelle (Angebot der Studiengänge Chemie, Elektrotechnik und Informatik und Kommunkiationssysteme) : Anmeldung bis zum 15. Mai 2025 für einen Studienbeginn im September 2026.

  • Praktikum: Anmeldung bis zum 31. Mai 2025 für einen Studienbeginn im September 2025.

Architektur

Anmeldung bis zum 31. Mai 2025 für einen Studienbeginn im September 2026. Zum einjährigen Praktikum (Arbeitswelterfahrung) gehören Kurse und eine Infoveranstaltung, die obligatorisch sind und an der HTA-FR durgeführt werden. 

Detaillierte Informationen zu den Fristen und weitere Informationen finden Sie im Dokument «Modalitäten für die Durchführung der Arbeitswelterfahrung» des jeweiligen Studiengans. 

Für Inhaber/innen ausländischer Diplome und Sur-Dossier-Zulassungen gelten besondere Bedingungen, die auf den Webseiten der Studiengänge unter «Zulassung» aufgeführt sind.

Zulassung und Anmeldung

Ja, Sie müssen sich fristgerecht anmelden, auch wenn die Ergebnisse noch nicht bekannt sind.

Bei Nicht-Bestehen der Maturität oder des EFZ ist das Studiensekretariat der HTA-FR zu informieren. Die Anmeldung gilt dann für das darauffolgende Jahr; die Einschreibegebühr muss nicht noch einmal bezahlt werden (gilt insgesamt für zwei Versuche).

Nein, das ist nicht möglich.


Praktikum (Arbeitswelterfahrung)

Studienbewerberinnen und -bewerber, die nicht über ein EFZ in einem der gewählten Studienrichtung verwandten Bereich verfügen, müssen eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung nachweisen.

Nein, das Praktikum (Arbeitswelterfahrung) muss vor dem Studium absolviert werden; es handelt sich um eine Voraussetzung für die Zulassung. Mehr Informationen zum Praktikum sind im Dokument «Modalitäten für die Durchführung der Arbeitswelterfahrung» zu finden.

Für ein Architekturstudium muss das Praktikum in einem anerkannten Schweizer Architekturbüro absolviert werden und die Praktikumsstelle muss durch den Studiengang genehmigt werden.

Modalitäten für die Durchführung der Arbeitswelterfahrung:

Ja, das Dokument mit dem Titel «Modalitäten für die Durchführung der Arbeitswelterfahrung» ist auf den Webseiten der Studiengänge unter «Zulassung» verfügbar (siehe nachfolgende Links).

Modalitäten für die Durchführung der Arbeitswelterfahrung:

Ja, einige Studiengänge bieten Praktikumsplätze und/oder ein Vorbereitungsjahr (Passerelle) an.

Ingenieur-Studiengänge

Im Prinzip muss das Praktikum in der Schweiz absolviert werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studiengangleitung.

Studiengang Architektur

Das Praktikum muss in der Schweiz absolviert werden.

Studiengänge


Ausbildungen

Bachelor: 3 Jahre Vollzeit

Master: 2 Jahre Vollzeit in Architektur; 1.5 Jahre Vollzeit oder 5 bis 6 Semester Teilzeit in den Ingenieurwissenschaften

Es besteht aus einem Herbstsemester (Mitte September bis Ende Januar), einem Frühlingssemester (Mitte Februar bis Ende Juni) und einem Zeitraum für besondere Aktivitäten (Ende August bis Mitte September).

Akademischer Kalender

Die HTA-FR bietet folgende sechs Bachelor-Ausbildungen an:

Der Bachelorabschluss kann durch einen in Partnerschaft mit anderen Schweizer Fachhochschulen angebotenen Master der HES-SO ergänzt werden.

Bei der Anmeldung wird eine einmalige, nicht erstattungsfähige Einschreibegebühr von 150 CHF erhoben.

Pro Semester fallen anschliessend folgende Kosten an:

  • 700 CHF Studiengebühr
  • 100 CHF Beitrag an den Studienkosten

Ausbildungskosten und finanzielle Unterstützung

Alle sechs Studiengänge der HTA-FR bieten nebst dem Studium auf Französisch auch ein zweisprachiges Studienprogramm (Deutsch–Französisch) an. Für ein zweisprachiges Studium ist das Sprachniveau B1 erforderlich.

Zweisprachiges Angebot in Architektur

Der Studiengang Architektur der HTA-FR bietet ein neues zweisprachiges Studienprogramm in zwei Varianten an:
Deutsch–Französisch und Französisch–Deutsch.

Ja, die von der HTA-FR angebotenen Bachelor-Ausbildungen vermitteln solide Kenntnisse, die den direkten Einstieg in die Arbeitswelt und den Start in eine berufliche Karriere als Ingenieur/in oder Architekt/in ermöglichen.

In der Master-Ausbildung werden die im Bachelor erworbenen Kenntnisse sowie die Projektmanagement-Kompetenzen erweitert und vertieft.

Sowohl die Fachhochschulen (FH) als auch die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) bilden Ingenieurinnen und Architekten aus. Sie unterscheiden sich jedoch in mehreren Aspekten.

An den Fachhochschulen ist der Unterricht praxisorientiert. Je nach Vorbildung müssen zukünftige Studierende daher eine einjährige Arbeitswelterfahrung absolvieren, um die für das Studium erforderlichen Kenntnisse zu erwerben. An den ETHs baut das Studium stark auf Grundlagenfächern wie Mathematik und Physik auf; es schliesst an die gymnasiale Maturität an. 

Die Studierenden an Fachhochschulen werden in kleinen Klassen unterrichtet und profitieren von einem sehr guten Betreuungsverhältnis. Das ganze Jahr über gibt es benotete Leistungskontrollen in Form von schriftlichen Tests, Berichten und Präsentationen. An den ETHs sind die Klassen grösser, wodurch es weniger Raum für persönliche Kontakte und individuelle Betreuung gibt. Den Studierenden wird mehr Autonomie eingeräumt: die Teilnahme am Unterricht ist nicht obligatorisch und die Leistungskontrolle erfolgt erst zu Semesterende.

Im Rahmen des FH-Studiums werden konkrete Projekte durchgeführt, die häufig auf die Bedürfnisse von Industrie und Wirtschaft ausgerichtet sind. Das dreijährige Bachelorstudium an den Fachhochschulen führt zum Titel Ingenieur/in FH und ermöglicht einen direkten Berufseinstieg. Die Studierenden der ETH absolvieren eine generalistische Ausbildung, die es ihnen ermöglicht, in vielen Bereichen innovativ tätig zu sein oder eine führende Position zu übernehmen. Der Titel Ingenieur/in ETH wird nach Abschluss eines fünfjährigen Masterstudiums verliehen. 


Ablauf des Studiums

Nein.

Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, das Studium auf mehr als 3 Jahre (max. 6 Jahre) auszudehnen. Für ausführlichere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studiengangleitung.

Studiengänge

Ja, in allen Studiengängen gibt es obligatorische Englisch- und Deutsch- bzw. Französischkurse. In einigen Studiengängen werden im Standard-Studienprogramm (auf Französisch) auch einzelne Fachkurse auf Deutsch oder auf Englisch durchgeführt.

Es wird empfohlen, die Rekrutenschule (RS) vor Studienstart zu absolvieren. Wiederholungskurse sind in der Regel während den Sommerferien zu absolvieren. Das Studiensekretariat ist die Beratungsstelle der HTA-FR für die Koordination von Studim umd Militärdienst. 

Militärdienst und Studium

Ja – unter bestimmten Bedingungen. Für ausführlichere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studiengangleitung. Die angebotenen Mobilitätsmöglichkeiten sind auf den Webseiten der Studiengänge aufgeführt.

Webseiten Mobilität: 


Prüfungen und ECTS-Kreditpunkte

Ja, sie können auf Gesuch hin angerechnet werden, sofern die erworbenen Kompetenzen als gleichwertig erachtet werden. Ein entsprechender Antrag ist bei der Anmeldung zum Studium oder spätestens zu Studienbeginn zu stellen.

Während des Jahres finden regelmässig Lernkontrollen in Form von schriftlichen Tests, Berichten und Vorträgen statt. Für einen Teil der Lehrveranstaltungen kommt eine Prüfung am Ende des Semesters (im Februar oder im Juli) hinzu.

Ein Kurs kann höchstens einmal wiederholt werden.